ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
REALITAS GMBH
FACILITY MANAGEMENT / GEBÄUDEREINIGUNG


Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen, sowie sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Zusätzlich gelten die einschlägigen ÖNORMEN als Vertragsbestandteil. Das vom Auftragnehmer erstellte Anbot ist grundsätzlich freibleibend, ein Kontrahierungszwang besteht nicht! Das Angebot gilt nur im Ganzen, der Entfall von einzelnen Positionen oder Teilen bedingt eine Preisänderung. Alle Rechte an Plänen, Entwürfen, Zeichnungen, Reinigungsablaufspläne verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Verwendung dieser Unterlagen, auch auszugsweise außerhalb der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, bedingt Schadenersatzpflicht.

Vertragsdauer und –kündigung

Der Vertrag für die Dauerreinigung gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von Seiten des Auftraggebers unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten mittels rekommandierendem Schreiben aufgekündigt werden. Der Auftragnehmer kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten schriftlich aufkündigen.

Art und Umfang der Leistung

Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Mehrarbeiten des Auftragnehmers werden gesondert verrechnet.

Die Reinigung gilt für normale Verschmutzung. Reinigungen nach Professionisten, Handwerkern usw. müssen gesondert nach Aufwand beauftragt und verrechnet werden.

Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackungen oder Schutt erfolgt nur gegen Extrabestellung und -verrechnung. Reinigungen von ekelerregenden Verschmutzungen werden extra verrechnet. Nicht wasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersion, Wachs ect., die nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden und können nur auf Regiebasis verrechnet werden.

Die zu reinigenden Objekte und Oberflächen müssen vom Auftraggeber frei zugänglich gehalten werden. Manipulation von Einrichtungsgegenständen, Büromaschinen, Akten etc. werden gesondert verrechnet oder durch einen entsprechenden Zuschlag abgegolten. Sämtliche erforderliche Maschinen, Geräte sowie Reinigungsmaterialien für den angebotenen Reinigungsumfang sind im Preis inbegriffen.

Das zur Reinigung notwendige warme und kalte Wasser, den Strom sowie geeignete und verschließbare Räume für Kleiderablage, zum Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen und Geräten stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber stellt für nicht sondermüllpflichtige Abfälle entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten am Leistungsort, zur Verfügung. Ein Abtransport und gleichzeitige Entsorgung von Abfällen (im speziellen Sondermüll), sind gesondert zu verrechnen.

Die Kehrung der Gehsteige, Wege, Plätze, Laubengänge, offene Stiegenhäuser usw. so diese einen Vertragsgegenstand darstellen, erfolgen nur an Tagen, wo die Flächen aufgetrocknet sind und keine Frostgefahr besteht.

Kontrolle und Austausch der Glühbirnen erfolgt im Zuge der regulären Reinigung jedoch nur bei Lampen die mit einer 5-stufigen Leiter (Haushaltsleiter) erreichbar sind.

Entgelte

Die vereinbarten Entgelte beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere der sozialversicherungs- und steuerlichen Bestimmungen. Die Entgelte gelten als veränderlich und richten sich nach dem derzeitig gültigen Kollektivvertrag des Reinigungspersonals. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt die Preise entsprechend der Bestätigung durch die paritätische Kommission oder einer gleichwertigen Bestätigung anzupassen.

Das Entgelt wird laut Bekanntgabe der unabhängigen Schiedskommission (BMWA), jeweils per 1.1. des neuen Jahres wertgesichert. Alle Entgelte verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Arbeitszeiten

Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Leistungszeitraum jeweils werktags zwischen 7:00 – 18:00 Uhr, der Wochenend-, Feiertags-, und Nachtzuschlag beträgt 100 %. jedoch mindestens 3 Arbeitsstunden mit 100% Zuschlag gem. des jeweils gültigen Kollektivvertrages für Denkmal- und Fassaden- und Gebäudereiniger

Gewährleistungen, Haftungen und Schadenersatzanspüche

Sämtliche Gewährleistungs-, Haftungs-, oder Schadenersatzansprüche sind - bei sonstigem Verlust – unverzüglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich und zeitnah (maximal innerhalb von 2 Werktagen) oder vor Ort, im Beisein unseres Sachbearbeiters schriftlich anzuzeigen und von diesem gegenzuzeichnen.

Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit oder verdecktem Mangel vor Beginn der Reinigung (wie zB.: Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter.

Soweit unser Unternehmen haftet, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, wie Ertrags-und Verdienstausfall, Regressansprüche Dritter oder Verlust von Goodwill, besteht nicht.

Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, das der Auftrag unausführbar ist kann unser Unternehmen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu.

Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert eines Einzelschlüssels geleistet (max. € 22,00 inkl. USt).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich über eine branchenübliche Haftpflichtversicherung zu verfügen.

Soweit der Unterzeichnende nicht selbst Vertragspartner (zB.: Hausverwalter) verpflichtet sich selbiger als Bürge und Zahler.

Sonderreinigungen

(Grundreinigungen, Baureinigungen, Glasflächenreinigungen, Versiegelungen etc.)

Für Sonderreinigungen, Bauendreinigungen und Glasflächenreinigungen wird generell keine Haftung für Beschädigungen am Reinigungsobjekt oder das Reinigungsergebnis übernommen und jedweder Schadenersatzanspruch (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) ausdrücklich ausgeschlossen.

Haftungen oder Schadenersatzansprüche bei Sonderreinigungen von Steinböden, historischen Böden, Kunstgegenständen etc. sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Reinigungen von Glasflächen die starke oder ungewöhnliche Verschmutzungen wie z. B.: Mörtelreste und / oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen werden jegliche Haftungen und oder Schadenersatzansprüche für die zu reinigende Objekte oder das Reinigungsgut und dessen Beschaffenheit und / oder Zustand nach durchgeführter Reinigung ausgeschlossen.

(Es kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für diese Art von Beschädigungen übernehmen wir keinerlei Haftung.)

Für den vor solchen und ähnlichen bauseitig bedingten Rückständen ausreichenden Schutz zu gewährleisten (z.B-: Böden, Einrichtungsgegenständen Glasflächen, etc. ist ausschließlich der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant, ausführendes Gewerk etc. verantwortlich.

Für beschichtete Fenster wird keine Haftung für Beschädigungen übernommen.

Lieferverzug

Unser Unternehmen haftet nicht bei Lieferverzug der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben.

Höhere Gewalt (zB.: Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Unwetter etc.) berechtigt unser Unternehmen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Der Abrechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug sofort zahlbar, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach der jeweils nachträglich auf den Monatsletzten erfolgen

Rechnungsausstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat über dem jeweils gültigen von der EZB verlautbarten Dreimonatseuribor sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Aufrechnungsverbot

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von unserem Unternehmen nicht ausdrücklich anerkannt worden sind.

Übergang

Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen gehen jedenfalls bei aufrechter Geschäftsbeziehung auf die Rechtsnachfolger über.

Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, das von uns eingesetzte Reinigungspersonal nicht abzuwerben, bei Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber ist eine Konventionalstrafe in Höhe des 6- monatigen Pauschalentgeltes, mindestens aber € 2.000,00, fällig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

Krems am 14.01.2014